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Am Anfang sind wir alle nonbinär. Bis zur sechsten Schwangerschaftswoche trägt jeder Fötus anatomische Anlagen für verschiedene Geschlechter in sich. Erst danach prägen die Gene unsere Geschlechtsdifferenzierung.
Aber nicht immer. Manche Menschen können anatomisch nicht eindeutig in das binäre Geschlechtersystem eingeordnet werden.
Und dann? Bisher mussten sich die Eltern von intersexuellen Neugeborenen entscheiden. Zum Teil wurde den Kindern durch gravierende operative Eingriffe ein Geschlecht zugeordnet. Die einzige rechtliche Möglichkeit bisher war es, die Geschlechtsangabe in der Geburtsurkunde frei lassen.
Eine Leerstelle sei jedoch nicht das Gleiche wie eine geschlechtliche Identität, sagt unser Gast, die intersexuelle Person Vanja von der Kampagne 3. Option. Vanja hat vor dem Bundesverfassungsgericht für die Möglichkeit eines 3. Geschlechts geklagt und Recht bekommen. Der Gesetzgeber muss nun bis Ende 2018 eine Neuregelung schaffen.
Beim 69. ZEIT Forum Wissenschaft wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Intersexualität aus persönlicher, aus wissenschaftlicher und aus gesellschaftspolitischer Sicht diskutiert. Welche Erfahrungen machen Intersexuelle? Machen Geschlechtskategorien in der Medizin überhaupt Sinn? Was folgt im juristischen Alltag aus der Entscheidung?
Darüber sprachen beim ZEIT Forum Wissenschaft diese Expert*innen:
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Vanja, Kampagne 3. Option
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Volker Beck, Publizist und Mitglied des Bundestages für Bündnis 90/Die Grünen von 1994-2017
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Prof. Hertha Richter-Appelt, Mitglied des Vorstands der Deutschen Gesellschaft für Sexualforschung (DGfS) und ehem. stellv. Direktorin des Instituts für Sexualforschung und Forensische Psychiatrie am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
Moderation
- Ulrich Blumenthal, Redakteur „Forschung aktuell“, Deutschlandfunk
- Andreas Sentker, Leiter Ressort Wissen, DIE ZEIT
Ansichten
© Phil Dera für Veranstaltungsforum Holtzbrinck
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